Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an der Deafmesse als Aussteller
II. Vertragsabschluss
Der Aussteller gibt mit Absendung seiner Anmeldung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die die Organisatoren der Deafmesse die Teilnahme bestätigt und die Rechnung verschickt wird.
Versicherung ist Sache der Aussteller.
III. Vertragserfüllung durch den Kunden
Der Aussteller verpflichtet sich, den Stand an der Deafmesse zu bedienen. Leerstehende Stände müssen mit dem doppelten Standpreis abgegolten werden. Eine Abmeldung ist bis 2 Monate vor der Messe möglich. Spätere Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Aussteller, die ohne notwendige Zertifikat erscheinen, werden ohne Entschädigung abgewiesen.
IV. Vertragserfüllung durch die Deafmesse
Der Aussteller erhält einen Standplatz gemäss Standverzeichnis. Er erhält den Flyer als PDF um damit Werbung zu machen. Teilnehmer in der Schweiz können auch gedruckte Flyer bestellen.
IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Allschwil.